Denkmalwert
zum Kulturdenkmal Haus von 1587 Umgebindehaus
"Für
die Volksbauweise in Sachsen und darüber hinaus kann das Kulturdenkmal
als national bedeutsam eingestuft werden."
"Die Datierung von Haus und Stube in das ausgehende
16. Jahrhundert
verleiht dem Bauwerk einen außerordentlich hohen Denkmalwert."
Hier der ausführliche Text von Herrn Thomas Noky - Vielen Dank!
Königstein, Sächsische Schweiz, zu den Kulturdenkmalen
Pfaffenberg 31 und 43 und insbesondere Pfaffenberg 15,
"Der Pfaffenberg in Königstein zeigt mehrere Bauten höheren Alters. Das
Kulturdenkmal Pfaffenberg 31, nach Manfred Schober „Die Mühlen in der
Sächsischen Schweiz“ bis 1763 die „Plappermühle“ an der Potatschke,
konnte dendrochronologisch
in drei Proben auf das Fälljahr 1600 (d,
Tanne) datiert werden. Das höher gelegene Kulturdenkmal Pfaffenberg 43
zeigt in der zugewandten Traufseite des Oberstockfachwerkes ein der Nr.
31 nahezu gleiches Fachwerkgefüge.
Besonders interessant ist, dass auch bei der Nr. 43 in der Schwelle des
Oberstockfachwerkes im Stubenbereich Blattsassen
zu sehen sind, die wie
bei der Nr. 31 bauzeitlich auf ein direkt in die Schwelle des
Oberstockfachwerk eingebundenes Umgebinde schließen lassen. Beide
Häuser, die Nr.31 wie auch die Nr. 43 besaßen demnach bauzeitlich eine
Holzstube mit eigenständiger Stubendecke‚ die zugleich als Hausdecke
diente. Die Nr.43 kann im Vergleich mit der Nr. 31 ebenfalls als um
1600 entstanden eingeordnet werden. Eine dendrochronologische Datierung
mit zwei von der Außenseite gebohrten Proben brachte kein Ergebnis.
Zu diesen beiden Häusern mit sonst in Sachsen unbekannten Gefügen tritt
das Haus Pfaffenberg 15 in anderer Art hinzu. Von außen heute
unscheinbar, verbirgt es hinter der Fassade einen erdgeschossigen
Fachwerkbau mit einem zweilagigen Blockkranz auf der Balkenlage, in
dessen oberster Lage die Sparren in Ausnehmungen eingelegt und mit
einem Holznagel befestigt worden sind. Das zweiriegelige
Erdgeschossfachwerk mit Fußstreben, am abgewandten Giebel auch mit
Kopfstreben, ist in großen Teilen erhalten. Von der Holzstube sind die
Bretterdecke und das oberste Holz einer Blockwand zum Flur mit den
Löchern für die Vernagelung des verlorenen Balkens darunter erhalten.
Es handelt sich also auch hier um ein Umgebindehaus.
lm Gegensatz zu den Nrn.31 und 43 ist das Haus nur erdgeschossig, aber
mit erwähntem drempelartigem Blockkranz. Eine vergleichbare Situation
ist von der auf 1641 (d) datierten Blockscheune in Ottendorf,
Sächsische Schweiz, bekannt. Hier gab es aber nur einen einlagigen
Balkenkranz, wie er auch in zwei Beispielen in der Oberlausitz und von
den Blockbauten des Riesengebirges her bekannt ist. Zwei- und
mehrlagige, drempelartige Blockkränze auf den Balkenlagen unter dem
Dach sind aus dem Vogtland als Umschrot bekannt. Der hier vorhandene
zweilagige Blockkranz entspricht in seiner Gefügeart dem Umschrot des
Vogtlandes. Über den Bundwänden des Erdgeschosses verbinden den
Blockkranz im Dachraum zwei Bundlagen, die in die Traufiagen
eingebunden sind. Bemerkenswert ist, dass die Sparrenfüße hier an die
oberste der beiden Lagen geblattet sind, ebenso ist es auch am
abgewandten Giebel nachweisbar. Das Dachwerk wird von einem
Mittellängsverband ausgesteift.
Zur Datierung der Bauzeit des Hauses wurden im Haus drei Proben (siehe Datierung)
entnommen. Zwei Proben stammen aus Hölzern des Umschrotes, eine Probe
aus dem erhaltenen obersten Halbholz der Stubenwand zum Flur. Alle drei
Proben aus Tannenholz datieren einheitlich als letzten Zuwachs
Winterwaldkante 1586. Daraus kann geschlossen werden, dass das Haus
1587 errichtet worden ist. Die Datierung gilt für das Haus wie für die
Stube gieichermaßen.
Die Datierung von Haus und Stube in das ausgehende 16. Jahrhundert
verleiht dem Bauwerk einen außerordentlich hohen Denkmalwert. Es ist
als Kulturdenkmal in die Denkmalliste des Freistaates Sachsen
aufgenommen worden. Das Gefüge ist in großen Teilen im Haus erhalten,
von innen sogar sichtbar. Besonders das Auftauchen eines zweilagigen
Umschrotes auf einem aus Blockstube und Fachwerk gefügten
Erdgeschosshaus in Königstein an der Elbe ist bisher als singulär
einzustufen. Es werden Fragen an die Entwicklung des ländlichen Hauses
aufgeworfen, die auf eine Verbindung der Hausbauweisen von den Gebirgen
in Böhmen bis zum Vogtland hinführen.
Für die Volksbauweise in Sachsen und darüber hinaus kann das
Kulturdenkmal als national bedeutsam eingestuft werden. Durch die erst
im Umbauprozess zutage getretene Bedeutung des Hauses und die damit im
Zusammenhang erfolgte Unterschutzstellung in jüngster Zeit ist von der
Außenansicht her der Denkmaiwert des Hauses derzeit nicht erkennbar.
Bei späteren Arbeiten am Haus sollte aber darauf hingewirkt werden,
dass das Kulturdenkmal auch von außen in seinen Werten erfasst werden
kann."
Im Auftrag Thomas Noky Spezialgebiet Volksbauweise LANDESAMT FÜR
DENKMALPFLEGE SACHSEN - Vielen Dank!
Wir bedanken und hiermit ausdrücklich
bei Herrn Thomas Noky und seiner Arbeit für die Erhaltung von alten
Häusern und sein Fachwissen!
Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten,
Teile und Spuren von
Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung
wegen ihrer geschichtlichen,
künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder
landschaftsgestalterischen Bedeutung im
öffentlichen Interesse liegt (§ 2 Abs. 1 SächsDSchG).
Siehe Datierung >>